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Stellungnahme zur Freigabe und Deponierung von Abfällen aus dem Kernkraftwerk Obrigheim

Die Bedingungen der geplanten Lagerung von rund 3.000 Tonnen Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim entsprechen den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung.

Die Bedingungen der geplanten Lagerung von rund 3.000 Tonnen Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim entsprechen den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung. Die Festlegungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg sowie zusätzliche Handlungsanleitungen des Landkreistags Baden-Württemberg an Kraftwerks- und Deponiebetreiber gewährleisten darüber hinaus, dass eine mögliche Strahlenbelastung weiter reduziert wird. Damit wird die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass Material an die Deponie angeliefert wird, dass die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung überschreitet.

Dies sind zentrale Aussagen eines Gutachtens des Öko-Instituts im Auftrag der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) in Buchen-Sansenhecken. Hier werden die freigemessenen Rückbauabfälle aus dem Kernkraftwerk Obrigheim angenommen und auf der Deponie gelagert. In dem Gutachten hat die AWN das Öko-Institut mit einer Stellungnahme zu konzeptionellen Fragen der Freigabe zur Beseitigung beauftragt. Die AWN hat dieses Gutachten jetzt vorgestellt.

Freigabe und Deponierung von Bauschutt aus Kernkraftwerken

Der Ausstieg aus der Kernenergie und die damit verbundene Stilllegung der Kernkraftwerke stellen sowohl eine technische als auch eine gesellschaftliche Herausforderung dar. So ist die Öffentlichkeit besorgt, ob der Abfall aus dem Abriss der Kernkraftwerke ordnungsgemäß entsorgt wird und ob Strahlenbelastungen weitmöglich vermieden werden. Deshalb ist laut Strahlenschutzverordnung für die Entsorgung eine sogenannte Freigabe des Abfalls erforderlich. Es werden nur solche Materialien und Gebäudeteile freigemessen, bei denen die verbleibende Radioaktivität so niedrig sein muss, dass sie innerhalb international akzeptierter Grenzen liegt. Nach dem so genannten de-minimis-Konzept ist eine Dosis von 10 μSv im Jahr ist mit einem theoretischen zusätzlichen jährlichen Risiko in der Größenordnung von 1:1 Million für schwere Erkrankungen verbunden. Für eine Person bedeutet das, dass sie maximal einer Strahlendosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ausgesetzt sein darf.

Die Deponie Buchen-Sansenhecken erfüllt laut Gutachten des Öko-Instituts die Anforderungen, die die Strahlenschutzverordnung an Deponien stellt, auf die zur Beseitigung freigegebene Abfälle verbracht werden dürfen. Durch die zusätzlichen Maßnahmen, die das Land Baden-Württemberg ergriffen hat, sind für die Bevölkerung im Umfeld der Deponie Buchen-Sansenhecken nur Strahlenbelastungen deutlich unterhalb der de-minimis-Dosis zu erwarten. Auch das geschätzte Abfallaufkommen hält das Öko-Institut für realistisch.

Gutachten „Stellungnahme zu konzeptionellen Fragen der Freigabe zur Beseitigung auf einer Deponie bei Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO)“ des Öko-Instituts

Ansprechpartner am Öko-Institut:

 

Christian Küppers
Stellv. Leiter des Institutsbereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-123
E-Mail: c.kueppers@oeko.de