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Ersatzbaustoffverordnung gefährdet hohes Recyclingniveau von Bauabfällen in Baden-Württemberg nicht

Mit der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) des Bundes sind keine wesentlichen Veränderungen bei der Verwertung von Recycling-Baustoffen in Baden-Württemberg zu erwarten.

Mit der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) des Bundes sind keine wesentlichen Veränderungen bei der Verwertung von Recycling-Baustoffen in Baden-Württemberg zu erwarten. Das ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung des Öko-Instituts im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

Recycling-Baustoffe, das heißt aufgearbeitete Bau- und Abbruchabfälle, sind eine mengenmäßig sehr relevante Fraktion von mineralischen Ersatzbaustoffen. Sie werden vor allem im Straßen- und Wegebau sowie im Erdbau eingesetzt, um primäre Rohstoffe zu ersetzen und Deponiekapazitäten zu schonen. In 2012 wurden von etwa zehn Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfällen in Baden-Württemberg 87 Prozent in Recyclinganlagen verbracht, acht Prozent wurden einer sonstigen Verwertung, zum Beispiel im Deponiebau zugeführt und lediglich fünf Prozent wurden auf Deponien beseitigt.

Auswertung vorhandener Schadstoffanalysen entsprechend neuer Vorgaben

Bislang existiert keine bundesweit einheitliche Regelung zur Bewertung der Schadlosigkeit und davon abhängigen Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Die geplante bundesweit geltende Verordnung enthält neue Kriterien für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen mit dem Ziel, Boden und Grundwasser besser zu schützen. Damit würden einheitliche Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle und Materialien geschaffen und die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene ersetzen.

In der Untersuchung wurden alle verfügbaren Schadstoffanalysen von Recycling-Baustoffen dahingehend untersucht, welchen Einfluss die geplante Verordnung auf die Recyclingsituation in Baden-Württemberg haben würde. Bezogen auf diese Datengrundlage konnte keine Verschlechterung der Recyclingvoraussetzungen gegenüber der aktuellen Regelung festgestellt werden.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt auch die genehmigungsfreie Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Hinblick auf die naturräumlichen Begebenheiten wie zum Beispiel das Vorhandensein von Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten, Grundwasserstand und Bodenart am vorgesehenen Einbauort.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass diesbezüglich in Baden-Württemberg nicht mit großräumigen Beschränkungen zu rechnen ist. Allerdings muss in einzelnen Bereichen der großen Flusstäler aufgrund des geringen Grundwasserabstands unter der Geländeoberfläche mit Einbaubeschränkungen gerechnet werden.

Studie „Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg. Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung“ auf der Webseite des LUBW

Ansprechpartner am Öko-Institut:

Daniel Bleher
Senior Researcher im Institutsbereich Infrastruktur & Unternehmen
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151-8191-139
E-Mail: d.bleher@oeko.de