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Hilft das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, die Umwelt zu schützen?

Seit 2006 haben Umweltvereinigungen erweiterte rechtliche Möglichkeiten, die Umwelt zu vertreten. Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, können seither beklagt werden. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Wird die Umwelt mehr geschützt?

Seit 2006 haben Umweltvereinigungen erweiterte rechtliche Möglichkeiten, die Umwelt zu vertreten.  Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Wird die Umwelt mehr geschützt?

Erstmalig wird nun in einem rechtswissenschaftlich-empirischen Forschungsprojekt untersucht, ob und wie von dem vor sechs Jahren verabschiedeten sogenannten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bisher Gebrauch gemacht wurde. Sein Ziel ist es, Umweltvereinigungen eine weitere Klagemöglichkeit gegen Vorhaben,  die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, zuzusprechen und damit den Rechtsschutz von Umweltangelegenheiten zu erhöhen. Die Klagemöglichkeit, auch schlicht „Umweltklage“ genannt, ist erstmalig ein rechtswirksames Mittel, solche Vorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Befragung von Umweltvereinigungen zum Potenzial des neuen Gesetzes

Doch hat das Gesetz praktische Konsequenz? Das Öko-Institut und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse – kurz Sofia – starten Mitte Juni eine Analyse, die Antworten geben soll: Wie viele Umweltklagen sind bisher erhoben worden? Mit welchem Aufwand? Konnten Verbesserungen für die Umwelt erreicht werden? „Um diese und weitere Fragen beantworten zu können benötigen wir die Mitarbeit möglichst vieler Umweltvereinigungen, die mit der Teilnahme an unserer Befragung letztendlich auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Wirklichkeit abzubilden und Handlungsempfehlungen für die Politik zu erarbeiten“, appelliert Silvia Schütte, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Öko-Institut.

Aus Sicht des Öko-Instituts hat das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zu leisten, um Umweltbelangen in Planungsverfahren ein stärkeres Gewicht einzuräumen. Nicht nur, dass im Fall des Falles Umweltvereinigungen als Anwälte der Umwelt auftreten können, allein die Tatsache, dass die Klagemöglichkeit gesetzlich verankert ist, kann dazu führen, dass Planungsvorhaben hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit von vorneherein stärker unter die Lupe genommen werden.

Die Befragung der anerkannten Umweltvereinigungen beginnt Mitte Juni 2012. Alle, die an der Befragung teilnehmen, werden im Rahmen eines Workshops in den Erkenntnisgewinn des vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt beauftragten und voraussichtlich im Sommer 2013 abgeschlossenen Forschungsprojektes miteinbezogen.

Weitere Informationen

Flyer zum Forschungsvorhaben "Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)"

Ansprechpartner/in am Öko-Institut

Silvia Schütte
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich Umweltrecht und Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49-6151-8191-134
<link>E-Mail Kontakt
<link><link>

Falk Schulze
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich Umweltrecht und Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49-6151-8191-105
<link>E-Mail Kontakt