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Safety Case – mehr Sicherheit für atomare Endlager

Öko-Institut ergänzt Anforderungen um sozialwissenschaftliche Aspekte Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfordert Sicherheit auf höchstem Niveau, umfassend und auf Dauer. Alle Argumente für die Sicherheit des Endlagersystems und die Berücksichtigung der bestehenden Unsicherheiten werden in einen so genannten Safety Case aufgenommen. Dieser stellt eine Sammlung von Argumenten und Belegen, die die Sicherheit der jeweiligen Anlage zeigen, dar.

Ergebnisse der Untersuchung von Hinweisen des IPPNW durch das Öko-Institut

Die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) hat eine Liste von insgesamt 210 potentiellen Sicherheitsdefiziten des Kernkraftwerks Biblis, Block B (KWB-B) erstellt und sie im laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens zum Antrag auf Stilllegung des KWB-B eingereicht.

Das Öko-Institut hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die sicherheitstechnische Relevanz dieser 210 Punkte untersucht. Im Ergebnis dieser Prüfung konnte für eine Teilmenge der Liste die von IPPNW genannten Sicherheitsdefizite nicht bestätigt werden. Es wurde jedoch auch eine größere Anzahl von Punkten (ca. 80 Einzelpunkte) identifiziert, bei denen Hinweise auf sicherheitsrelevante Abweichungen vom Stand von Wissenschaft und Technik bestehen. Auf der Basis der dem Öko-Institut vorliegenden Unterlagen kann nicht in jedem Einzelfall festgestellt werden, ob zwischenzeitlich Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen ergriffen wurden. Eine abschließende Prüfung aller Sachverhalte, die weitergehende Untersuchung vor Ort bzw. anhand ergänzender Unterlagen erfordert hätte, sollte im gegebenen Rahmen nicht durchgeführt werden.

Neben vielen Einzelpunkten ergeben sich auf Basis der Liste von IPPNW verschiedene Schwerpunktthemen, die für die Sicherheit der Anlage relevant sind: - verfahrenstechnische sowie elektro- und leittechnischen Trennung von Sicherheitseinrichtungen und ihrer Teilsysteme,

  • Anzahl und Unabhängigkeit vollwertiger Redundanzen,
  • Schutz gegen übergreifende Einwirkungen von innen und von außen,
  • Beherrschung von Rohrleitungslecks in der druckführenden Umschließung,
  • eingesetzte Werkstoffe und Herstellungsverfahren,
  • Umfang und Aktualität von Sicherheitsnachweisen.

Es war nicht Aufgabe des Öko-Instituts im Rahmen der Begutachtungen zu bewerten, für welche der sicherheitsrelevanten Abweichungen, unter Berücksich¬tigung der bestehenden Betriebsgenehmigung des KWB-B und des einschlägigen kerntechnischen Regelwerks, Verbesserungsmaßnahmen auch formal einzufordern wären.

Im Hinblick auf die vom Bundeskabinett beschlossene Laufzeitverlängerung um 8 Jahre bestätigen die Ergebnisse jedoch nachdrücklich die Notwendigkeit sicherheitsverbessernder Maßnahmen.

Ansprechpartner:

Stephan Kurth
Leiter Arbeitsgruppe Anlagensicherheit im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit, Büro Darmstadt
Telefon: 06151-819122

Das Öko-Institut ist nicht zur Herausgabe des Gutachtens befugt. Bitte wenden Sie sich dafür an das Bundesumweltministerium.