Optionen für die Festlegung der KSG-Jahresemissionsmengen bis 2040
Bisher gibt es Sektorziele (Jahresemissionsmengen) im Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nur für den Zeitraum bis 2030. Diese sind in Anlage 2a enthalten. Im § 5 Abs. 8 KSG ist vorgesehen, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung Jahresemissionsmengen für den Zeitraum 2031 bis 2040 festgelegen soll. Mit dieser Kurzanalyse soll ein Möglichkeitsraum aufgespannt werden, wie die Sektorziele bis 2040 festgelegt werden können. Dafür wurden verschiedene Optionen betrachtet:
- Option 1: Die Fortschreibung der bisherigen sektoralen Minderungsraten
- Option 2: Eine gleichmäßige Minderung in allen Sektoren
- Option 3: Eine Orientierung an aktuellen Zielszenarien