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Stellungnahme zum geplanten weiteren Vorgehen des Betreibers - Im Auftrag von Greenpeace Schweiz

Ultraschallbefunde des Kernkraftwerks Beznau

Die 2015 im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Beznau 1 entdeckten Ultraschallanzeigen machen es erforderlich, dass der Betreiber einen neuen Strukturintegritätsnachweis vorlegt, der die aufgrund der Befunde veränderten Materialeigenschaften berücksichtigt. Die seitens ENSI und Axpo vorgelegten Unterlagen sind noch nicht geeignet, darzulegen, welche Art von Strukturintegritätsnachweis geführt werden soll, wie der Bruchsicherheitsnachweis geführt wird und welche konkreten Störfälle einer Analyse unter Berücksichtigung des Einflusses der Anzeigen unterzogen werden sollen.