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Stand 04. September 2001

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV)

  • Günter Dehoust
    Ressourcen & Mobilität

Das Öko-Institut begrüßt den Entwurf zu der Deponieverordnung. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Zielrichtung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, negative Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt zu verhindern, in dem Entwurf auch verfolgt wird. An einigen Stellen sind die Regelungen sicherlich wirksamer und konsequenter als in der europäischen Vorgabe.

Aus dem Verordnungstext, in Verbindung mit der sehr ausführlichen Begründung ist erkennbar, dass viele der wesentlichsten Probleme die zu negativen Umweltauswirkungen bei der Deponierung von Abfällen führen können, in der Regelung Berücksichtigung finden:

  • Die Deponierung von Abfällen auf dafür nicht geeigneten Deponien durch verschiedene Methoden der Umdeklarierung dieser Abfälle (Vermischen, Umwidmung in Abfälle zur Verwertung etc.).
  • Zulassung von Abfällen zu Deponieklassen gemäß Eluatwerten nach Verfestigung und Stabilisierung mit Verfahren, deren langfristige Wirksamkeit nicht nachgewiesen bzw. nachweisbar ist. Verhinderung von umweltgerechten und hochwertigen
  • Verwertungsverfahren durch die Zulassung von „billigen“ Ablagerungen ohne Einhaltung der erforderlichen Sicherungsstandards