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Aufbereitung des Wissensstandes zu Auskreuzungsdistanzen

  • R. Brauner
  • H. Christ

Die EU-Kommission hat 2003 festgelegt: „Keine Form der Landwirtschaft - ob konventionelle, ökologische oder GVO-gestützte Produktionssysteme - sollte in der Europäischen Union ausgeschlossen sein.“ Sie definiert: „Koexistenz bedeutet, dass die Landwirte unter Einhaltung der Etikettierungs- und Reinheitsvorschriften eine echte Wahl zwischen konventionellen, ökologischen oder GV Produktionssystemen haben.“ Das bedeutet, dass Produzenten die Möglichkeit haben müssen, dass die von ihnen produzierte Waren maximal 0,9 % gentechnische Verunreinigungen enthalten, da ab diesem Wert die Ware gekennzeichnet werden muss.

Da eine landwirtschaftliche Produktion sich nicht in geschlossenen Räumen, sondern auf dem freien Feld abspielt, ist eine Bestäubung von einem Feld zu einem Nachbarfeld oder auch darüber hinaus durch Insekten oder Wind üblich. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen neben (kreuzungsfähigen) nicht gentechnisch veränderten Pflanzen (der gleichen Art oder verwandter Arten) angebaut werden, kann somit die gentechnische Veränderung auch in die Ernte der konventionellen Bestände auskreuzen.

Vor allem Isolationsabstände bieten sich als ein Element der Minimierung von Auskreuzung an. Isolationsabstände stellen räumliche Maßnahmen dar. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die als mechanische Barrieren (Anbau von Hecken oder Mantelsaaten), als zeitliche Barrieren (Wartefristen nach Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen wegen Überdauerung von Samen im Boden) und physikalische Barrieren (Entfernen von Durchwuchspflanzen) gefasst werden können.

In diesem Gutachten wird der Wissensstand zu nutzpflanzenspezifischen Auskreuzungsraten über unterschiedliche Distanzen dargestellt. Daraus werden Isolationsabstände abgeleitet, soweit die empirische Datenlage dies zulässt. Zu den Nutzpflanzen Raps, Mais, Rübe und Kartoffel werden Vorschläge zu Isolationsabständen für Auskreuzungsraten von 1, 0,5 und 0,1 % unterbreitet.