
Umweltpolitik und Umweltrecht
Egal, ob es um die Nachhaltigkeit von Unternehmen geht, neue Herausforderungen wie die Digitalisierung, die Verwendung von Chemikalien oder Nanomaterialien, um den Ausbau der erneuerbaren Energien oder nachhaltigen Konsum: die rechtliche, politische und institutionelle Steuerung spielt eine zentrale Rolle für alle Umweltfragen.
Umweltpolitik – national bis international
Erst in den 1970er Jahren entwickelte sich in Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik; fünf Wochen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurde sie 1986 mit der Gründung des Bundesumweltministeriums institutionalisiert. Heute ist die nationale, europäische und internationale Umweltpolitik ein weit verzweigtes Arbeitsgebiet. Sie umfasst ein breites Themenspektrum – von industriellem Immissionsschutz über den Ressourcenschutz, den Energie- und Klimaschutz bis hin zum Schutz der biologischen Vielfalt. Oft gilt es aber gerade auch, andere Politikfelder – wie die Wirtschafts-, Handels- oder Agrarpolitik – grüner zu gestalten. Zu Instrumenten von Umweltpolitik gehören ordnungsrechtliche Maßnahmen ebenso wie positive und negative Anreize für ein nachhaltigeres Wirtschaften, kommunikative Instrumente, die Schaffung von Infrastrukturen oder die Überprüfung (Monitoring) freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Partizipation der Öffentlichkeit in umweltpolitische Entscheidungen, etwa bei Infrastrukturprojekten.
Umweltrecht – ein vielfältiger Rahmen
Umweltpolitische Entscheidungen finden oftmals ihren Niederschlag in Umweltgesetzen und untergesetzlichen Regelwerken. Dabei wird der Umweltschutz auf nationaler, europäischer und auch internationaler Ebene geregelt. Beispiele hierfür sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf nationaler, die Ökodesign-Richtlinie und das Landschaftsübereinkommen auf europäischer sowie das internationale Klimaschutzabkommen und die Biodiversitätskonvention auf internationaler Ebene. Doch egal, auf welcher Ebene oder in welchem Umweltbereich: Die Gesetzgebung darf nie starr bleiben. Sie entwickelt sich mit neuen Anforderungen und Techniken weiter – so etwa mit Blick auf neue biotechnologische Verfahren.
Politik und Umsetzung begleiten
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts arbeiten auf verschiedenen Ebenen von Umweltpolitik und Umweltrecht. Sie unterstützen und beraten private Organisationen und Unternehmen ebenso wie öffentliche Akteurinnen und Akteure auf kommunaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene. Dabei begleiten sie unter anderem die Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht und beraten politische Entscheiderinnen und Entscheider mit Blick auf wirksame Steuerungsinstrumente für eine nachhaltige Umweltpolitik und für Transformationsprozesse wie die Energie- und Mobilitätswende. Über inhaltliche Fragen hinaus forschen und beraten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts auch zu politischen Prozess- und Strategiefragen: Wie können Themen auf die politische Agenda gebracht und erfolgreich kommuniziert werden? Wie lassen sich Akteure und Akteurinnen mobilisieren, wie Gelegenheitsfenster nutzen und aktiv schaffen?
Entwicklung von Politikinstrumenten
Die Entwicklung von Politikinstrumenten ist eine spezifische Form der Politik- und Strategieberatung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts entwerfen Vorschläge, wie konkrete ökologische Herausforderungen angegangen werden können – dies können Ordnungs- oder Planungsrecht, Anreizinstrumente, informatorische oder prozedurale Ansätze sein. Neben ökologischer Wirksamkeit geht es dabei um soziale Nachhaltigkeit, ökonomische Effizienz, politische Kohärenz, Durchsetzbarkeit und Akzeptanz.
Politikanalyse
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts nutzen unterschiedliche Arten der Politikanalyse, um auf ihrer Grundlage wirkungsvolle Politikvorschläge zu entwickeln. So untersuchen sie beispielsweise Inhalte konkreter Umweltpolitik („Policy-Analyse“) und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politiken („Kohärenzanalyse“). Sie betrachten auch Akteure („Akteursanalyse“), institutionelle Strukturen und Prozesse („Governance-Analyse“) oder Diskurse („Diskursanalyse“) in Politikbereichen, die für nachhaltige Entwicklung wichtig sind.
Politik- und Strategieberatung
Häufig sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts in die konkrete Entwicklung von Programmen, Gesetzen, Strategien oder Instrumenten eingebunden. Ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, in der EU oder in Unternehmen: Sie bringen fachliche und rechtliche Expertise ein, aber auch Prozess- und Akteurskenntnisse, um zu nachhaltigeren Lösungen beizutragen.
Politikevaluation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts evaluieren Politikinstrumente, Strategien oder Programme, bevor diese umgesetzt werden („ex ante“-Evaluation, Folgenabschätzung), aber auch begleitend zu ihrer Umsetzung oder danach („ex post“). Dabei greifen sie auf unterschiedliche Evaluationsansätze zurück, wie die theoriebasierte Evaluation, empirische Schätzungen oder Modellierungen. Mit qualitativen und quantitativen Methoden beurteilen sie unter anderem die ökologische Wirksamkeit, soziale Nachhaltigkeit, ökonomische Effizienz, politische Kohärenz, Durchsetzbarkeit oder Akzeptanz der Maßnahmen.
Workingpaper "Handreichung für Evaluationen in der Umweltpolitik"
Wie wirken Klimaschutzmaßnahmen? Energiewirtschaftliche Modelle und Analysen
Rechtsanalyse und Rechtspolitik
Die Analyse des Rechtsrahmens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene („Rechtsanalyse“) klärt, ob und in welcher Weise (beispielsweise durch welche Institution, mittels welcher Verfahren) Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit rechtmäßig umgesetzt werden können. Dabei kann es sich um neue Politikinstrumente oder Verfahren handeln. Entsteht ein Impuls, die Rechtslage zu ändern, so entwickeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Öko-Instituts Vorschläge für zulässige Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten solcher Änderungen des Rechts („Rechtspolitik“).
Strategieberatung von Unternehmen: Analyse und Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsportfolios
Das Öko-Institut beschäftigt sich seit vielen Jahren ausführlich mit der Nachhaltigkeitsverantwortung von Unternehmen. Um dieses Wissen auch in die Praxis zu bringen, arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt mit Unternehmen zusammen und beraten diese auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Dabei wird unter anderem der Ansatz „Corporate Impact Assessment & Management“ (CIAM) eingesetzt. Er begleitet Unternehmen Schritt für Schritt auf dem Weg in Richtung Nachhaltigkeit und ist auch für kleine und mittlere Unternehmen anwendbar.
Wegweiser: Nachhaltiges Handeln in Unternehmen und Regionen
Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten (Due Diligence)
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie weitere internationale Standards fordern von Unternehmen, ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden, zu minimieren und wiedergutzumachen. Das Öko-Institut forscht und berät Politik, Wirtschaft und Multi-Stakeholder-Initiativen zur Auslegung und konkreten Umsetzung dieser Standards. Aktivitäten umfassen Risiko- und Impact-Analysen, Analysen geltender nationaler Gesetze und internationaler Standards, Beratung zu geeigneten Maßnahmen sowie Beratung zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Vom Bau und Betrieb industrieller und gewerblicher Anlagen, Abfalldeponien und Infrastruktureinrichtungen, aber auch von der Gewinnung von Bodenschätzen gehen Wirkungen auf die Umwelt aus. Für bestimmte Vorhaben ist daher die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Ebenso ist für zahlreiche Pläne und Programme eine strategische Umweltprüfung (SUP) vorzunehmen. Ein Team des Öko-Instituts unterstützt Bundes- und Landesbehörden dabei mit seinen technisch-wissenschaftlichen Kenntnissen sowie umfangreichen Erfahrungen mit der Beteiligung von Stakeholdern und Öffentlichkeit. Wesentlicher Bestandteil ist eine vorsorgeorientierte Bewertung.
Weitere Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen
Wissenschaftliche Begleitung von Dialogprozessen
Der Dialog verschiedener Interessensgruppen ist oft ein wesentlicher Schlüssel in dem Bemühen, verschiedene mitunter kollidierende Interessen auszugleichen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Hier tritt das Öko-Institut als Mittler zwischen unterschiedlichen Akteuren aus Wissenschaft, Industrie, Zivilgesellschaft und Politik auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren und koordinieren den Austausch, begleiten diesen fachlich, bereiten relevante wissenschaftliche Inhalte auf, übersetzen diese in allgemeinverständliche Darstellungen und unterstützen so die gemeinsame Entscheidungsfindung.