
Wie geht es weiter mit der Asse II?
Informationspaket des Öko-Instituts
Zwischen 1967 und 1978 wurden im ehemaligen Salzbergwerk Asse II schwach- und mittelradioaktive Abfälle gelagert. Das Bergwerk in Niedersachsen ist jedoch für die Endlagerung ungeeignet. Wasser dringt ein, außerdem droht das Bergwerk an Stabilität zu verlieren – es besteht Einsturzgefahr und die Gefahr des „Absaufens“.
Die Asse II wird deshalb in den Medien als das „größte Umweltproblem Deutschlands“ bezeichnet (z. B. in Focus, Stern, Süddeutsche Zeitung). Jetzt müssen zügig geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Asse stillzulegen und die radioaktiven Abfälle sicher zu lagern.
Planungsstand – Was passiert derzeit in der Asse?
Als Ergebnis eines Vergleichs verschiedener Stilllegungsoptionen hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entschieden, die Rückholung des radioaktiven Abfalls aus der Asse als bevorzugte Methode weiter zu verfolgen. Alle Abfälle sollen geborgen und schließlich an einem anderen, sicheren Ort endgelagert werden.
Allerdings sind die Kenntnisse um den Zustand der Abfälle und der Einlagerungskammern nicht ausreichend, um die technische Machbarkeit einer Abfallrückholung bereits jetzt umfassend beurteilen und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Planung der Rückholung belastbar abschätzen zu können. Schließlich sind die meisten Kammern bereits seit Jahrzehnten nicht mehr zugänglich.
Das BfS will deshalb in einem dreistufigen Untersuchungsprogramm neue Fakten erheben und dazu exemplarisch die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-m-Sohle untersuchen. Für den ersten Schritt, das Anbohren der beiden Kammern, liegt mittlerweile die Genehmigung vor, so dass dort in den kommenden Monaten mit ersten Erkenntnissen zu rechnen ist. Bei positiven Ergebnissen des ersten Untersuchungsschritts sollen in einem zweiten und dritten Schritt die beiden Kammern zunächst geöffnet und anschließend Abfälle probeweise geborgen werden.
Wesentlich im Zusammenhang mit der Rückholung der Abfälle ist der Schutz der Arbeitnehmer und der örtlichen Bevölkerung vor Gefahren, die von den rückgeholten Abfällen bei der Bergung, beim Transport nach über Tage, bei der Lagerung an der Erdoberfläche und bei ihrer weiteren Behandlung bis zur erneuten, und dann hoffentlich sicheren Endlagerung auftreten können.
Parallel zu allen Arbeiten betreffend die Rückholung der Abfälle sind Maßnahmen erforderlich, die nach und nach zu einer gebirgsmechanischen Stabilisierung der Asse-Südflanke führen sollen. Außerdem sind die in das Bergwerk eindringenden Salzlösungen ständig aufzufangen, soweit als möglich aus dem Bergwerk zu entfernen oder durch Verwendung bei der Herstellung von Beton zur Verfüllung von Resthohlräumen zu eliminieren.
Da außerdem jederzeit die Gefahr besteht, dass die zutretende Salzlösung unkontrollierbar wird und daher im schlimmsten Fall eine Aufgabe des Bergwerks notwenig werden kann, sind für diesen Notfall spezielle Notfallplanungen und vorbereitenden Maßnahmen notwendig.
Der Blick der Öffentlichkeit
Der Wachsamkeit und der Beharrlichkeit der Bevölkerung vor Ort ist zu verdanken, dass die Probleme rund um die Asse in die Öffentlichkeit gerückt sind. Eine Begleitgruppe bestehend aus überwiegend regionalen Vertretern ist seit Januar 2008 aktiv in die Geschehnisse eingebunden.
Hier gibt es Raum für Informationen und kritische Diskussionen zwischen den regionalen Vertretern, dem Betreiber (Bundesamt für Strahlenschutz) und den relevanten Ministerien (Bundesumweltministerium (BMU), Niedersächsisches Umweltministerium (NMU) und Bundesforschungsministerium (BMBF)). Gleichzeitig vermittelt die Begleitgruppe zwischen den Sorgen und Problemen vor allem von Anwohnern und Arbeitnehmern der Asse (www.asse-2-begleitgruppe.de).
Die Verantwortlichen heute
Wer die Schuld an dem Asse-Desaster trägt, das versucht ein Untersuchungsausschuss im Niedersächsischen Landtag zu klären. Um einen Neuanfang zu erreichen, wurden die Zuständigkeiten neu gestaltet.
Seit Anfang 2009 ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) der Betreiber der Asse, d. h. hier werden beispielsweise Planungen gemacht, Genehmigungsanträge gestellt und die praktische Arbeit in der Schachtanlage koordiniert (www.asse.bund.de).
Das Bundesumweltministerium hat den Begleitprozess ins Leben gerufen. Als übergeordnetes Ministerium führt es die Aufsicht und hat Weisungsbefugnis gegenüber dem BfS.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist die genehmigende Behörde, das heißt ein Planfeststellungsbeschluss über die Stilllegung, erforderliche Genehmigungen für vorbereitende Erkundungsarbeiten etc. werden von ihm erteilt.
Die Rolle des Öko-Instituts
ExpertInnen des Öko-Instituts waren an der Konzeption des Begleitprozesses beteiligt und von Beginn an in der Begleitgruppe vertreten. Darüber hinaus beobachten, beraten und bewerten sie im Auftrag des Bundesumweltministeriums den Prozess.
Auch bei der Lösung geologischer, technischer und Strahlenschutz bezogener Fragen des Betriebs und der Stilllegung der Asse sind die ExpertInnen des Öko-Institutes im Auftrag des Bundesumweltministeriums tätig.
Sie prüfen als unabhängige Instanz für das BMU Unterlagen des Betreibers, entwickeln Vorschläge zur Optimierung der Planungen und klären Verfahrensfragen. Sie weisen im Einzelfall auf Korrekturbedarf hin und führen radioökologische Berechnungen zur Abschätzungen der potenziellen Strahlendosis für die Bevölkerung durch.
Wichtige Themen sind dabei unter anderem die Identifizierung und Planung der bevorzugten Stilllegungsoption, die Vorsorge gegen Störfälle im Betrieb sowie die Notfallplanung für den Fall eines unbeherrschbaren Wasserzutritts.
Weitere Informationen zur Fachberatung des Öko-Instituts für das Bundesumweltministerium >>
„Die Asse war nie als Endlager geeignet.“Ein Interview zum Thema mit Christian Küppers, Stellvertretender Bereichsleiter Nukleartechnik und Anlagensicherheit beim Öko-Institut, lesen Sie hier >>
Weitere Informationen zum Begleitprozess und den Vertretern der Begleitgruppe >>