
Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher – wie helfen Labels?
Eine Vielzahl von Produkten – vom Kühlschrank bis zum Büroartikel – ist in den letzten Jahren deutlich besser geworden, was Energieverbrauch und andere Auswirkungen auf die Umwelt angeht. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese und weitere Produktmerkmale an verschiedenen Kennzeichnungen erkennen. Durch ihre Kaufentscheidungen haben sie durchaus Handlungsmacht, um mehr umweltfreundliche Produkte am Markt zu etablieren.
Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind relevant bei der Produktgestaltung. Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU-Energielabel sollen Auskunft über umweltgerechte Gestaltung geben und versprechen Transparenz. Dabei ist der Blaue Engel eine freiwillige Kennzeichnung, während das EU-Energielabel verpflichtend ist.
Nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher sind sensibilisiert: Auch die EU strebt an, den Energieverbrauch zu senken und Produkte insgesamt nachhaltiger zu machen, denn die Klimaschutzziele sind nur mit deutlichen Effizienzsteigerungen zu erreichen. Jenseits von Produktkennzeichnungen hat die Europäische Kommission daher 2005 die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Sie legt verbindliche Mindestanforderungen für energieverbrauchende Geräte sowie für energieverbrauchsrelevante Produkte fest, die stetig höher werden.
Das Öko-Institut war und ist an der Entwicklung der Kriterien für verschiedene Umweltzeichen beteiligt. Auch bei der Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie spielen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts eine wichtige Rolle. Auf der vom Öko-Institut betriebenen Plattform EcoTopTen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zudem unkompliziert über die aktuell besten Geräte am Markt informieren.
Blauer Engel
Ein weit verbreitetes Label für Nachhaltigkeit ist der Blaue Engel. Er hat einen umfassenden Anspruch und betrachtet Produkte entlang ihres gesamten Lebensweges. Der Umweltengel ordnet die von ihm ausgezeichneten Produkte einem seiner vier Schutzziele zu: „schützt die Ressourcen“, „schützt Umwelt und Gesundheit“, „schützt das Wasser“ und „schützt das Klima“. Neben Büroartikeln, Toilettenpapier, Einwegwindeln, Farben und Lacken zeichnet das Siegel auch Elektrogeräte, Elektrofahrräder, den energie- und ressourceneffizienten Betrieb von Rechenzentren oder Mehrwegbechersysteme (Coffee-to-go) und vieles mehr aus.
Grundlage für die Kriterienentwicklung ist bei jeder Produktgruppe, die den Blauen Engel erhalten soll, ein umfassendes Screening, bei dem neben Umweltaspekten zunehmend auch soziale Kriterien eingebunden sind. Die Anhörung von Expertinnen und Experten komplettiert den transparenten Prozess.
Das Öko-Institut unterstützt das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH, die für die Umweltzeichenvergabe verantwortlich sind, bei der Entwicklung der Kriterien und Nachweisverfahren. Anschließend legt das UBA die Kriterien der unabhängigen Jury Umweltzeichen als Vergabegrundlage für das Siegel „Der Blaue Engel“ vor.
Häufig sind die Vergabekriterien des Umweltzeichens auch Grundlage für die privatwirtschaftliche und öffentliche Beschaffung. Hersteller müssen ihre Produkte nach den Anforderungen des Blauen Engels entwickeln, um diesen Markt bedienen zu können. Obwohl der Blaue Engel eine freiwillige Produktkennzeichnung ist, haben Unternehmen daher ein Interesse daran, ihre Produkte damit auszeichnen zu können.
Kurzfilm zu Entstehung und Vergabe des Blauen Engels (Englisch)
EU-Energielabel
Verpflichtend ist das EU-Energielabel, das für viele Haushaltsgeräte und Lampen Kennzeichnungen auf einer Skala zwischen A+++ (sehr niedriger Verbrauch) und D (sehr hoher Verbrauch) vergibt. Mittels einer einfachen Einteilung in Energieeffizienzklassen, die zudem farblich zwischen Dunkelgrün für sparsame Geräte und Rot für Stromfresser markiert sind, sorgt das Energielabel beim Kauf für Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Produkten.
Gibt es das EU-Energielabel für eine Produktgruppe, muss das Label deutlich sichtbar ausgewiesen werden. So ist das Label für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Fernseher und Lampen, aber auch für verschiedene Heizgeräte wie Wärmepumpen oder Pelletskessel verpflichtend. Entsprechend des technischen Fortschritts erhöhen sich die Standards der Effizienzklassen.
Ab 2019/2020 soll die Skala auf die Effizienzklassen A bis G zurückgeführt werden, da dieses System für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher ist als die bisherige Skala bis A+++. Sobald 30 Prozent einer Gerätegruppe in die oberste Energieeffizienzklasse A fallen, oder wenn 50 Prozent der Geräte die Kennzeichnung A und B erreichen, werden die Grenzwerte der Klassen neu angepasst und verschärft.
Kleine Siegelkunde
Einen breiten Überblick über verschiedene Labels und die Kriterien für deren Vergabe bietet die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte Plattform Siegelklarheit.de. Untersucht und bewertet werden Siegel, die Umweltfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit von Produkten auszeichnen.
Dabei durchläuft die Prüfung ein zweistufiges Verfahren. Zunächst müssen die Siegel die ökologischen und sozialen Mindeststandards der Bundesregierung erfüllen und zudem über ein glaubwürdiges Umsetzungssystem abgesichert sein.
In einem zweiten Schritt kommen 200 zusätzliche Anforderungen aus den Bereichen Umweltfreundlichkeit, Sozialverträglichkeit und Glaubwürdigkeit zum Tragen. Je anspruchsvoller und verbindlicher die Anforderungen eines Siegels sind, desto mehr Punkte erhält das Siegel in seiner Bewertung.
Auf der Plattform finden sich Siegel für Textilien, Leder, Natursteine, Mobiltelefone, Wasch- und Reinigungsmittel, Lebensmittel, Holz, Laptops & Co. sowie Papier. Erreichen die Siegel in der Gesamtwertung mehr als 70 Punkte, bekommen sie die Auszeichnung „Sehr gute Wahl“, bis 70 Punkte wird ein „Gute Wahl“ vergeben. Erfüllen Siegel die Mindestkriterien nicht, informiert das Portal auch über die Gründe, beispielsweise weil die standardsetzende Organisation und das zertifizierte Unternehmen nicht unabhängig voneinander sind.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Öko-Instituts haben bei der Entwicklung von Mindeststandards und den Kriterien für verschiedene Produktgruppen mitgewirkt.
EU-Ökodesign
Jenseits aller Labels und Siegel sorgt die EU-Ökodesign-Richtlinie dafür, dass Geräte und Produkte mit hohem Energieverbrauch zunehmend aus dem Markt gedrängt werden. Regelmäßige Aktualisierungen der in der Verordnung festgelegten Mindeststandards sorgen dafür, dass entsprechend des technischen Fortschritts auch der Energieverbrauch von Produkten sinkt.
Um die durch die EU-Ökodesign-Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen an die Effizienz und weitere Umweltaspekte energiebetriebener Produkte zu formulieren, beauftragt die Europäische Kommission verschiedene Forschungseinrichtungen, Vorstudien durchzuführen. Diese untersuchen umfangreich den aktuellen Markt mit Blick auf das vorhandene Produktspektrum, technische Entwicklungen und ökologische Innovationspotenziale, Kosten- und Verbraucheraspekte und entwickeln daraus verschiedene Szenarien für Regulierungsvorschläge. Diese werden in einem breiten Stakeholder-Prozess diskutiert, bevor die Verordnungen final verabschiedet werden.
Das Öko-Institut war an mehreren dieser Vorstudien beteiligt, unter anderem an der Revision der Ökodesign-Anforderungen für Haushaltswaschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler sowie an den Voruntersuchungen für gewerblich genutzte Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beraten zudem regelmäßig die europäischen Verbraucherorganisationen ANEC und BEUC sowie das Umweltbundesamt und das Bundeswirtschaftsministerium zu einer Vielzahl der vorgelegten Regulierungsentwürfe.
In Zukunft werden die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie noch anspruchsvoller. Jenseits des Energieverbrauchs werden zunehmend weitere Aspekte lebenswegübergreifend analysiert – zum Beispiel die Frage nach der Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten.
Grundsätze der EU-Ökodesign-Richtlinie