Klimaschutz in der EU: Regeln für die Land- und Forstwirtschaft

Naturräume haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre und damit auf das Weltklima. Beim Wachstum binden Pflanzen CO2 in ihrer Biomasse; werden sie geerntet, verbrannt oder sterben ab, wird dieses wieder frei. Man spricht von CO2-Senken und -Quellen.

Greift der Mensch durch Land- und Forstwirtschaft steuernd in die natürlichen Prozesse ein, beeinflusst er damit auch die Kohlendioxidbilanz dieses Sektors. Laut Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) stammen über 17 Prozent der weltweiten, vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen aus der Landnutzung. In der EU trägt sie dagegen zu einer Senke von acht Prozent des CO2-Ausstoßes bei.

Besonders bedeutsam für den Klimaschutz sind dabei Wälder, darunter die tropischen Regenwälder, aber auch Moore. Deshalb sind Landnutzungsänderungen – oder deren Verhinderung – in vielen Regionen auch wichtige Bausteine für eine effektive Klimaschutzpolitik.

Internationale Regeln für Klimapolitik in der Landnutzung

Der Sektor "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" (LULUCF), wie er unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) erfasst wird, betrachtet sechs Arten der Landnutzung: Wälder, Ackerflächen, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und andere Flächen. Emissionen aus Tierhaltung und Düngernutzung werden dagegen im Agrarsektor erfasst.

Jährlich müssen die Industrieländer eine Inventur erstellen, wie viele Emissionen sie durch Land- und Forstwirtschaft ausstoßen und wie hoch die CO2-Einbindung in Biomasse und Böden ist. Dafür hat das IPCC methodische Leitlinien aufgestellt. Expertenprüfverfahren kontrollieren, ob die Leitlinien korrekt angewendet wurden.

Treibhausgasemissionen vergleichbar machen

Um den Beitrag des Landnutzungssektors zur Erreichung der Klimaziele kalkulieren zu können, müssen die Emissionen vergleichbar gemacht werden. Dafür wurden sogenannte Abrechnungsregeln im Kyoto-Protokoll entwickelt, das im Jahr 2020 ausläuft. Für die Zeit danach hat die EU sich eigene Regeln gegeben. Allen Abrechnungsregeln ist gemein, dass die Staaten ihre Emissionen einheitlich berichten und diese mit einem Referenzwert verglichen werden.

Dazu dient entweder ein historischer Wert (zum Beispiel Emissionen im Zeitraum 2005-2008), wie im Fall von Acker- oder Grünlandflächen. Für die Berechnung von Emissionen und Einbindungen aus dem Wald wird dagegen abgeschätzt, wie viel CO2 dieser ohne eine Änderung der Bewirtschaftung aufnehmen würde. Dieser Wert wird dann mit der tatsächlichen Entwicklung verglichen.

Erhalten Länder Gutschriften aus der Landnutzung, können diese zu einem gewissen Maße dazu verwendet werden, Ziele zur Treibhausgasminderung, die in anderen Sektoren, wie dem Verkehrs- oder Agrarsektor nicht erreicht werden, auszugleichen.

Die Studie „EU LULUCF regulation explained – summary of core provisions and expected effects“ erklärt die zentralen Regeln der neuen Verordnung und analysiert, inwiefern sie dazu dienen kann, Anreize für bessere Landnutzungs-Praktiken zu schaffen.

Waldschutz in den Ländern des Südens

Diese Prüfverfahren gelten zurzeit nur für die Industrieländer, jedoch sind die Emissionen aus Entwaldung und Waldübernutzung, vor allem in den Tropen, für den weltweiten Klimawandel von größter Bedeutung.

Seit 2005 wurden in den internationalen Klimaverhandlungen Programme entworfen, um Entwicklungsländer durch leistungsbasierte Zahlungen für Waldschutz und den Aufbau von CO2-Senken zu vergüten. Die Programme wurden in mehreren Stufen immer wieder neu verhandelt und verfeinert. So wurde zunächst nur die Entwaldung berücksichtigt, mittlerweile können Länder aber auch Aufforstungen und nachhaltige Waldbewirtschaftung geltend machen.

Studie: Independent monitoring – Wie schafft man Vertrauen und Konsens?

Die Berechnung der durch Waldschutz vermiedenen Treibhausgasemissionen und damit der von den Industrieländern zu leistenden Zahlungen ist immer wieder umstritten. Das Öko-Institut hat im Auftrag der Europäischen Kommission erforscht, wie die Berechnungen so unabhängig und transparent wie möglich erfolgen können.

Um die Daten verlässlich zu machen, müssen sie und ihre Erhebung transparent, exakt, vollständig, vergleichbar und konsistent sein. Interessensgruppen fordern ein transparentes Monitoring, das zuverlässig und unparteiisch ist. Mittlerweile existieren einige Datenquellen und Portale, wie Global Forest Watch oder OpenForis, die diesen Ansprüchen gerecht werden.

Welche Elemente sind für transparentes Monitoring förderlich?

Vertrauen kann erst im Laufe eines Prozesses entstehen, wobei Beispiele aus der Praxis hilfreich sind. In vier Fallstudien wurde deshalb analysiert, auf welche Weise transparentes Monitoring umgesetzt werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass nicht allein Datenlücken ein Problem sind, sondern auch fehlende Anleitungen zur richtigen Nutzung von Daten und deren Interpretation.

Die Umsetzung von transparentem Monitoring muss durch verschiedene Gruppen unterstützt werden. Datenbereitsteller, wie die Europäische Raumfahrt Agentur (ESA), spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Daten analysieren. Von hoher Relevanz sind auch die Klimaverhandlungen, in denen entsprechende Anleitungen entwickelt werden müssen.

Studie: "Independent Monitoring - Building trust and consensus around GHG data for increased accountability of mitigation in the land use sector: final report"

Projekt: Beratung für die EU-Politik

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist bei der Verhandlung von EU-Regeln zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft federführend. Der Landnutzungssektor (LULUCF) ist nicht vom EU-Emissionshandel erfasst, muss aber auch zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

LULUCF besteht als eigener Bereich neben den beiden anderen großen Klimaschutzinstrumenten der EU-Klimapolitik: EU-Emissionshandel für die Industrie und Energieerzeugung und Effort Sharing, in dem die Emissionsminderungsziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Agrarwirtschaft festgelegt sind.

Belastbare Zahlen für die Politik

Das Öko-Institut berät das BMU und andere Institutionen, indem es in Analysepapieren Zahlen und Fakten bereitstellt. Hierzu zählt beispielsweise die Bewertung von Vorschlägen einzelner Mitgliedsländer. Diese Vorschläge werden daraufhin analysiert, welchen Beitrag sie zur Minderung des CO2-Ausstoßes leisten, welche Umweltauswirkungen sie mit sich bringen und inwiefern sie Vor- und Nachteile für die anderen Mitgliedsstaaten beinhalten.

Zudem arbeitet das Öko-Institut im Auftrag des BMU Vorschläge aus, wie Deutschland seine Klimaziele im Land- und Forstwirtschaftssektor erreichen kann. Auch hier werden die Klimaschutzwirkungen verschiedener Maßnahmen berechnet und dargestellt, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

Nur ein Teil der Analysepapiere steht für die Öffentlichkeit bereit, einige sind auch nur für den internen Gebrauch beauftragt und dienen den beteiligten Expertinnen und Experten in der Politik als wissenschaftliche Informationsquelle.

Studie „Impacts on the EU 2030 climate target of including LULUCF in the climate and energy policy framework“ des Öko-Instituts