Study to assess requests for a renewal of seven (-7-) exemptions 18(b), 18(b)-I, 24, 29, 32 and 34 of Annex III and exemption 34 of Annex IV of Directive 2011/65/EU

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission hat Anträge auf die Verlängerung verschiedener Ausnahmen von diesen Beschränkungen erhalten. Das Öko-Institut leistet technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung von Anträgen auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie zu 8 Ausnahmen, und zwar zu den Ausnahmen 5(b), 18(b), 18(b)-I, 24, 29, 32 and 34 des Anhangs III und Ausnahme 34 des Anhangs IV.