Study to assess a request for exemption for lead as a thermal stabilizer in PVC electrochemical sensors of BGA devices (RoHS Pack 26)
Di Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten (RoHS) legt fest, dass „in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) enthalten dürfen. Die Kommission hat einen Antrag über eine neue Ausnahme von diesen Beschränkungen erhalten, der sich auf medizinische Geräte (Annex IV) bezieht.
Das Öko-Institut leistet technische und wissenschaftliche Unterstützung für die Bewertung dieses Antrages auf Ausnahmeregelung von der RoHS-Richtlinie. Der Antrag wird einer Bewertung unterzogen um festzustellen, ob er in Anbetracht des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts gerechtfertigt ist und vor allem, ob der Einsatz eines verbotenen Stoffes oder eines Stoffes, der Einschränkungen unterliegt, in dem Antrag entsprechend dem der Kommission in Bezug auf die RoHS-Richtlinie übertragenen Mandat zulässig ist.