Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH -Weiterentwicklung der Verordnung im vorhandenen Rechtsrahmen
Die Studie untersucht, welche Anpassungen des originären Stoffrechts (REACH-VO und CLP-VO) einen Beitrag leisten können, die Umwelt und die menschliche Gesundheit besser vor Belastungen durch besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen zu schützen.
Kern der Studie ist ein Rechtsgutachten. Es geht der Frage nach, ob eine erweiterte Zulassungspflicht für SVHC, die in aus Drittstaaten importierten Erzeugnissen enthalten sind, mit den Vorgaben des Rechts der Welthandelsorganisation WTO (v. a. TBT-Übereinkommen) vereinbar ist. Als Ergebnis der Prüfung lässt sich festhalten, dass eine erweiterte Zulassungspflicht, die auch importierte Erzeugnisse mit „besonders besorgniserregenden“ Inhaltsstoffen erfasst, mit dem Welthandelsrecht vereinbar ist. Gegenstand der Studie war nicht die Frage, ob dies eine vorrangig zu empfehlende Gestaltungsoption darstellt.
Ergänzend erörtert Kapitel 6, wie man Information und Kommunikation bezüglich SVHC in Erzeugnissen verbessern könnte. Diskutierte Optionen beziehen sich auf die Kommunikationspflichten gemäß Art. 33 REACH (standardisiertes Kommunikationsformat für Erzeugnisse, Kennzeichnungsplicht von SVHC in Erzeugnissen, Kommunikation weiterer Stoffe), auf die Registrierungspflicht von Stoffen als solchen oder in Erzeugnissen, auf die Klarstellung des Bezugspunktes der 0,1% Schwelle für SVHC im Erzeugnis und auf die Schaffung eines Registers für SVHC-haltige Erzeugnisse.
Die Entwurfsfassung der Studie war Gegenstand eines Fachgesprächs am 7. Juli 2014 in Berlin sowie eines „Policy Workshops“ am 9. Oktober 2014 in Brüssel; beteiligt waren jeweils Vertreter der zuständigen Behörden, der Wissenschaft sowie von Stakeholdern aus Unternehmen und Industrieverbänden, aber auch Umwelt- und Verbraucherorganisationen.