Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der Anforderungen zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
Im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens zu den nach §§ 26 und 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen sollen Verbände und interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam beteiligt werden. Im Rahmen der Erarbeitung eines Beteiligungskonzepts und der Durchführung übernimmt das Öko-Institut Aufgaben der naturwissenschaftlich-technischen Qualitätssicherung der zu erstellenden Informationsmedien und darüber hinaus die Evaluation des Beteiligungskonzepts mit dem Ziel, einen Leitfaden für zukünftige, ähnlich gelagerte Verfahren zu erarbeiten.