Mögliche radiologische Folgen der Freigabe zur Beseitigung nach § 29 StrlSchV bei der Nachnutzung einer Deponie in der Nachsorgephase und in der Zeit nach der Entlassung aus der Nachsorge

Bei der Freigabe von radioaktiven Abfällen zur Beseitigung auf einer Deponie wurden bislang mögliche radiologische Folgen einer Nachnutzung der Deponie nach ihrer Stilllegung nicht berücksichtigt. Die landwirtschaftliche Nachnutzung einer Deponie in Baden-Württemberg ist aber geplant. Es wurden daher mögliche radiologische Folgen verschiedener Nachnutzungen abgeschätzt und geprüft, ob diese unterhalb einer Dosis von 10 µSv im Jahr liegen. Betrachtet wurde die landwirtschaftliche Nachnutzung, die forstwirtschaftliche Nachnutzung, die Nachnutzung zu Freizeitzwecken, die Wohnbebauung sowie die Nutzung als Verkehrsfläche. Für alle betrachteten Szenarien konnte festgestellt werden, dass keine Dosis von mehr als 10 µSv im Jahr möglich ist.