Gutachten zum GEG und zur EPBD

Klimaneutralität im Jahr 2045, Absenkung der Treibhausgas-Emissionen deutschlandweit um 65 % gegenüber 1990 und eine Reduktion der Treibhausgase im Gebäudebereich auf 67 Mio. t in 2030, bemessen nach dem Quellprinzip: diese ambitionierten Meilensteine müssen sich auch im Gebäuderecht, insbesondere im Gebäudeenergiegesetz, niederschlagen.

Parallel zu der deutschen Diskussion werden durch die Renovation Wave und die für Ende 2021 angekündigte Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), aber auch weiterer Richtlinien, neue Überarbeitungsimpulse übermittelt.

Eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss sowohl die Zielerreichung als auch einen volkswirtschaftlich guten und zugleich sozial verträglichen Transformationspfad miteinander in Einklang bringen. Es ist unstrittig, dass für dieses ambitionierte Ziel eine Verbrauchsreduktionen durch baulichen Wärmeschutz und erneuerbare Energien in großem Maßstab erforderlich sind. Wichtige Beiträge sind freiwilliges Handeln der Gebäudeeigentümer*innen und Anreize aus dem Förder- und Steuerrecht; aber bei weitem nicht hinreichend zur Zielerreichung. Dem Ordnungsrecht kommt daher eine überragende Bedeutung zu. Im Rahmen des Projektes beschäftigt sich das Öko-Institut mit der ordnungsrechtlichen Verankerung von Nutzungspflichten, sowie Aspekten der Bezahlbarkeit des Wohnens, zur Adressierung des Mieter-Vermieter-Dilemmas und juristischen Detailfragen im Kontext der GEG-Novelle.

Projektpartner: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu), Deutsche Energie-Agentur (dena), Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München (FIW), Guidehouse Energy German GmbH, Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH, Stiftung Umweltenergierecht