Blaupause für die Landwirtschaft

Entwicklung eines Ökosystemleistungen-Gesetzes (ÖLG) als Analogie zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft

Die Idee 

Was wäre, wenn man ein wesentliches Instrument der Energiewende, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), auf die Landwirtschaft überträgt und eine „Einspeisevergütung“ für nachhaltig produzierte Lebensmittel etabliert? Könnte man damit ein Instrument für eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Finanzierung von Ökosystemleistungen in der Landwirtschaft schaffen und die Transformation des Landwirtschafts- und Ernährungssektors unterstützen? Durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Energiewirtschaft einen großen Schritt hin zur nachhaltigen Stromproduktion geschafft. Grundidee ist es, analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz eine feste "Einspeisevergütung" für nachhaltig produzierte Lebensmittel zu zahlen und die Kostendifferenz zwischen Marktpreisen und tatsächlichen Kosten für die Erbringung von Ökosystemleistungen in Form einer Umlage auf alle Produkte zu verteilen. Die großflächige Erbringung von Ökosystemleistungen erfordert einen Finanzierungsmechanismus, der die höheren Kosten gesamtgesellschaftlich im Massenmarkt verteilt. Das Instrument trägt den Arbeitstitel Ökosystemleistungen-Gesetz – ÖLG.

Das Projekt 

Im Rahmen der Förderung von Projekten zum Thema Politikinstrumente und -ansätze sowie Governancestrukturen zur Erhaltung, Sicherstellung und Förderung von biologischer Vielfalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll mit diesem Vorhaben ein Instrument erarbeitet werden, welches die erfolgreichen Grundprinzipien des EEG auf die Produktion landwirtschaftlicher Produkte überträgt. Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt die Ausarbeitung eines Ökosystemleistungen-Gesetzes (ÖLG) mit der Fokussierung auf den dringenden Handlungsbereich der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Bei der Ausgestaltung wird eine zukünftige Erweiterung auf die Handlungsbereiche Tierwohl, Klimaschutz, Wasserschutz etc. mitgedacht und berücksichtigt. 

Die Bearbeitung des Projekts erfolgt in sechs Arbeitspaketen und setzt zwei wesentliche Schwerpunkte. Den ersten Schwerpunkt bildet die Ausarbeitung des Instruments zur Finanzierung von Ökosystemleistungen in Anlehnung an die Grundidee einer Umlagefinanzierung wie beim EEG. In diesem Zusammenhang werden in den Arbeitspaketen 1 und 3 die folgenden Fragestellungen behandelt: Welche Grundelemente des EEG lassen sich auf die Landwirtschaft übertragen und welche nicht? Welche Optionen bestehen zur Ausgestaltung der Umlage auf die Produkte? Welche Produkte/Produktgruppen werden auf welcher Stufe der Wertschöpfungskette belastet – wo sind wichtige „Flaschenhälse“, durch die große Mengen der Produktion in den Handel laufen? Welche Produkte werden einbezogen, gibt es Ausnahmen von der ÖLG-Verpflichtung? Wie wird die Umlage ermittelt (Übersetzung von Maßnahmenkosten in Aufpreise)? Wie wird der Einzug der Umlage organisiert – an welche bestehenden Strukturen kann hier angeknüpft werden?  

Den zweiten Schwerpunkt bildet die Erarbeitung eines operationalisierbaren Zielsystems zur Umsetzung bestehender Biodiversitätsziele. Grundlage hierfür bildet der Vergleich der bereits vorhandenen Biodiversitäts-Ausstattung und der Herleitung eines Zielbilds auf Landkreisebene. Anhand dieses Vergleichs kann die Lücke zwischen der IST-Situation und dem SOLL-Wert identifiziert und ein Maßnahmenbedarf zur Schließung dieser Lücke ermittelt werden. Basierend auf dem Maßnahmenbedarf sollen die Umsetzungskosten hergeleitet werden, die dann zukünftig über ein Umlagesystem finanziert werden müssten. Im Rahmen des Projekts erfolgt dieses Vorgehen beispielhaft für eine Ackerbau- und für eine Grünlandregion.

Basierend auf den ersten drei Arbeitspaketen erfolgt in den Arbeitspaketen 4 und 5 eine Analyse der rechtlichen Machbarkeit und Möglichkeiten der Integration bestehender und in der Diskussion befindlicher Instrumente (GAP, Tierwohlabgabe, Klimaabgabe) und eine Folgenabschätzung zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten, die mit der Einführung eines ÖLG verbunden wären. Im sechsten Arbeitspaket werden Empfehlungen erstellt und notwendige Umsetzungsschritte zur Implementierung eines solchen Instruments in die Praxis benannt. 

Die im Projekt erarbeiteten Ideen und Ausarbeitungen werden im Rahmen von Workshops mit den relevanten Stakeholdern diskutiert.

Das Forschungsprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren und läuft bis August 2024.

Das Projektteam 

Für die Bearbeitung des hier vorgestellten Vorhabens ist Expertise in den Bereichen der Agrarpraxis, Agrarforschung und Biodiversitäts- bzw. Umweltfolgenbewertung, Agrarökonomie und Umwelt-recht nötig. Das Projekt ist ein Verbundprojekt mit den drei Institutionen Öko-Institut e.V., FiBL und Bioland. Das Projektteam wird um das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) erweitert. Die Beteiligten des Projektteams decken eine große Spannbreite an Disziplinen ab, und umfassen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Geoökologie, Agrarökonomie, Ingenieurwesen, Ökonomie und Jura / Recht. 

Kontaktadresse: blaupause-lw--at--oeko.de