@MISC{oei_6774,
ota_publtyp = {Bericht},
oei_publtyp = {Positionspapier},
title = {Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach § 4 (1) BEHG für die Jahre 2021-2030},
author = {Wolfram Jörß and Lukas Emele and Sabine Gores and Jakob Graichen},
year = {2023},
language = {de},
url = {https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/WP-Berechnung-BEHG-Cap.pdf},
abstract = {In dieser Kurzstudie werden für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) die jährlichen Emissionsmengen 2021-2030 nach § 4 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) abgeleitet. Dazu wird zunächst eine aktualisierter Pfad an Emissionszuweisungen (AEA) an Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021-2030 berechnet. Die AEA der Jahre 2026 – 2029 können zum aktuellen Zeitpunkt nur geschätzt werden, weil deren endgültige Bestimmung von den Emissionen der Jahre 2021-2023 abhängen, die noch nicht feststehen. Für die Ableitung der BEHG-Emissionsbegrenzung aus den AEA wird für die Jahre 2016-2018 der Anteil von Brennstoffemissionen im Sinne des BEHG an den gesamten Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-ETS abgeschätzt. Bei der Berechnung dieses Anteils wird der sich im Zeitverlauf ändernde Erfassungsgrad von Brennstoffemissionen im nEHS berücksichtigt. Die ermittelten Anteile von Brennstoffemissionen an den gesamten THG-Emissionen 2016-2018 außerhalb des EU-ETS betragen 70,45&nbsp;% für den nEHS 2021-2022, 71,49&nbsp;% für den nEHS 2023 und 74,49&nbsp;% für den nEHS 2024-2030. Die aus der Multiplikation von AEA und den Brennstoffemissionsanteilen berechneten Emissionsmengen gemäß §4&nbsp;(1) BEHG für die Jahre 2026-2029 sind wegen der Unsicherheit der AEA-Berechnung für diese Jahre vorläufig und können voraussichtlich im Herbst 2025 aktualisiert werden.},
keywords = {Energie & Klimaschutz}
}



    
        
    

