@TECHREPORT{oei_4632,
ota_publtyp = {Bericht},
oei_publtyp = {Studie},
title = {Regulierungsanforderungen an einen Drittnetzzugang für Wärmenetze},
author = {Veit Bürger and Charlotta Maiworm and Peter Radgen},
year = {2022},
language = {de},
url = {https://www.bfee-online.de/SharedDocs/Downloads/BfEE/DE/Effizienzpolitik/regulierungsanforderungen_waermenetze.pdf?__blob=publicationFile&v=3},
abstract = {Bei der Fernwärme handelt es sich um eine vertikal integrierte Versorgungsstruktur. In der Regel betreiben Fernwärmeversorgungsunternehmen das Wärmeverteilnetz und liefern – zumeist ei- gens erzeugte – Wärme an die an das Netz angeschlossenen Kundinnen und Kunden. Schließen sich andere Wärmelieferanten an das bestehende Wärmenetz an, spricht man von einem Dritt- netzzugang (Third Party Access, TPA). Mit dem Entwurf zur Änderung der europäischen Erneuerbaren Energien Richtlinie (2018/2001) vom Juli 2021 schlägt die EU-Kommission vor, die Regelungen für den Drittnetzzugang zu Wärme- netzen zu ändern.1 Konkret soll dafür Art. 24 der Richtlinie so modifiziert werden, dass Mitglieds- staaten den Drittnetzzugang nicht mehr, wie bisher, nur optional einführen müssen, sondern zu- künftig verpflichtend. Mit dem Kurzgutachten soll eine Bewertung des Vorschlags der EU-Kommis- sion vorgenommen werden.},
keywords = {Energie & Klimaschutz}
}



    
        
    

