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Im April 1998 wurde der deutsche
Strommarkt für den Wettbewerb geöffnet. Seitdem können die
Verbraucher ihren Stromanbieter frei auswählen. Doch sie nutzen die
neue Entscheidungsfreiheit bisher nur in geringem Maße: Weniger als
5 % der Haushalte haben bis heute den Stromanbieter gewechselt. Auch
die Chance, umweltfreundlich erzeugten Strom zu kaufen, nutzen
bisher nur wenige Kunden. Bei den neu abgeschlossenen Verträgen
liegt der Anteil von Ökostrom-Kunden unter 20 %.
Dies zeigt, dass Strom ein "low-interest"-Produkt
ist, das vor allem dann Aufmerksamkeit auf sich zieht, wenn die
Versorgung unterbrochen ist. Doch auch jenen Stromkunden, die
gezielt den besten Anbieter für ihre Bedürfnisse suchen wollen,
wird die Wahl erschwert. Ihnen fehlen übersichtliche Informationen,
um verschiedene Angebote beurteilen zu können. So wird bereits der
Preisvergleich dank mehrfach gestaffelter Grund- und Arbeitspreise
für den Laien zur oft nur schwer lösbaren Rechenaufgabe.
Um den Wettbewerb am Strommarkt
zu intensivieren und den Verbrauchern eine informierte
Kaufentscheidung zu ermöglichen, ist eine einheitliche
Kennzeichnung von Stromangeboten dringend erforderlich. Sie muss
neben dem Preis auch Informationen zur Art der Stromerzeugung und zu
Umweltbelastungen umfassen.
Einzelne Länder
kennzeichnen bereits ihren Strom, so dass ein entsprechendes System
für Deutschland und Europa von deren Erfahrungen profitieren kann.
Vorreiter sind verschiedene US-Bundesstaaten, Ontario (Kanada) und
Österreich. Vor diesem Hintergrund wurde eine Verpflichtung zur
Kennzeichnung von Strom in die Novellierung der europäischen
Strommarkt-Richtlinie (2003/54/EC) aufgenommen, die von den
Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen
war.
In Deutschland ist
die Kennzeichnung eine der neuen Regelungen, die im Rahmen der
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführt wird. Die
Stromwirtschaft hat im Frühjahr 2004 einen Vorschlag zur Umsetzung
der Kennzeichnung vorgelegt, der vom Öko-Institut und von
Verbraucher- und Umweltverbänden heftig kritisiert wurde (siehe
Hintergrundinformationen unten). Der am 28. Juli 2004 vom
Bundeskabinett verabschiedete Entwurf der Energierechtsnovelle
greift wichtige Kritikpunkte auf und geht in entscheidenden Fragen
über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinaus.
Nach
der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag kann neben dem
bestehenden Preiswettbewerb auch ein wirklicher Wettbewerb um die
ökologische Qualität der
Stromangebote treten. Damit wird die Marktsituation der Anbieter von
umweltfreundlich erzeugtem Strom verbessert.
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