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Dipl.-Phys. Christian Küppers
Öko-Institut e. V.
Büro Darmstadt
Tel: +49 (0)6151 8191-0
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Dr.-Ing. Veronika Ustohalova
Öko-Institut e. V.
Büro Darmstadt
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Unter Strahlenschutz wird der Schutz des Menschen und der Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und auch nicht-ionisierender Strahlung verstanden. Dazu gehören:
Im Strahlenschutz treten ständig neue Fragenstellungen auf, die Lösungen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen erfordern. Das Öko-Institut erforscht diese Felder und gibt Antworten auf die wichtigsten Herausforderungen.
In der Radioökologie wird der Transport radioaktiver Stoffe in der Umwelt sowie die Strahlenbelastung von Menschen, Flora und Fauna untersucht und modelliert. Ziel ist es zu prüfen, ob die heute gestellten Anforderungen auch langfristig eingehalten werden.
Für den Fall schwerer Unfälle, insbesondere mit Kernschmelzen, müssen Katastrophenschutz und Strahlenschutzvorsorge so geplant werden, dass die radiologischen Folgen durch gezielte Maßnahmen kurz- und langfristig minimiert werden. Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt müssen gemessen, überwacht und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen bewertet werden.
Bei Altlasten ist zu untersuchen, ob eine Sanierung erforderlich ist, wie sie durchgeführt und wie sie zukünftig überwacht werden kann. Bei vielen Fragestellungen spielt auch die Risikokommunikation eine Rolle, insbesondere bei nieder- und hochfrequenten Feldern und beim Umgang mit Altlasten.
Öko-Institut untersucht Entsorgungsfragen nach einem schweren Kernkraftwerksunfall
Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können erhebliche radiologische Auswirkungen auf die unmittelbare und weiträumige Umgebung haben. Dies kann je nach Jahreszeit unter anderem zu Verunreinigungen großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte führen.
Werden in einem solchen Fall die EU-Höchstwerte für Nahrungsmittel überschritten, dürfen diese nicht vermarktet werden. In einem solchem Fall müssen große Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte ggf. nach spezieller Behandlung entsorgt werden.
Das Bundesumweltministerium beauftragte das Öko-Institut 2008, die technischen und rechtlichen Fragestellungen für die Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion im Falle einer großflächigen Kontamination der Umwelt zu klären.
Dazu wurde zunächst ein Unfallszenario (Kernschmelze) entwickelt, bei dem eine große Fläche Deutschlands betroffen ist. In diesem Szenario ist dann die landwirtschaftliche Produktion auf rund 60 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands nicht mehr vermarktbar.
Das Öko-Institut ermittelte zunächst die Mengen der landwirtschaftlichen Produkte, die entsorgt werden müssten. Zudem untersuchten die Forscher, wie die Entsorgung technisch und rechtlich umgesetzt werden könnte. Dazu wurden die gängigen Entsorgungsmöglichkeiten und -anlagen in der Abfallwirtschaft auf ihre tatsächlichen Kapazitäten geprüft.
In vielen Fällen ergab sich, dass geeignete Möglichkeiten der Zwischenlagerung bestehen, um Engpässen bei Entsorgungsanlagen und beim Transport zu begegnen. Das Öko-Institut hat zudem eine Analyse noch offener rechtlicher Fragestellungen bei der Umsetzung von Strahlenschutzmaßnahmen vorgelegt.
Wissenschaftliche Basis für den Schutz des Menschen
Die wissenschaftliche Bearbeitung strahlenschutzrelevanter Fragenstellungen beim Öko-Institut hat eine lange Tradition. Das Darmstädter Büro hat umfassend bei der Entwicklung neuer Ansätze zur Bewertung vorhandener radiologischer Belastungen oder möglicher unfallbedingter Risiken maßgeblich mitgewirkt.
Meilensteine waren
Maßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt müssen in ein entsprechendes Regelwerk eingebracht werden. Dieses muss stetig fortentwickelt werden. Das fachübergreifende Wissen und die langjährige Erfahrung des Öko-Instituts im Strahlenschutz ermöglichen die Erarbeitung komplexer Projektvorhaben.
Das Öko-Institut berät auf wissenschaftlicher Grundlage die verantwortlichen Institutionen auf der Landes- und Bundesebene und wirkt in Gremien wie der Strahlenschutz-, der Reaktor-Sicherheits- und der Entsorgungskommission mit.
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