Dr. Felix Chr. Matthes
Forschungskoordinator Energie- und Klimapolitik
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Hauke Hermann
Öko-Institut e.V.
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Um die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und die gefährlichen Folgen des Klimawandels abzuwenden, müssen die Industriestaaten ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf fast Null reduzieren. Ein Instrument, diese langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, ist der Emissionshandel. In der Europäischen Union wurde er am 1. Januar 2005 für alle Mitgliedsstaaten eingeführt.
Das Prinzip „cap and trade“
Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrieanlagen erhalten ein „Schadstoff-Budget“ und damit ein absolutes Limit für ihre Treibhausgasemissionen. Dieses legt fest, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid sie ausstoßen dürfen. Um einen Anreiz zu bieten, die Emissionen zu reduzieren, liegt das Budget insgesamt niedriger als der Schadstoffausstoß.
Damit die Emissionsobergrenze (cap) nicht überschritten wird, können die Unternehmen ihre Anlagen technisch so verbessern, dass die CO2-Emissionen gesenkt werden. Oder aber sie stocken ihr Schadstoff-Budget durch den Zukauf weiterer Emissionsrechte auf. Umgekehrt können Unternehmen, die weniger Schadstoffe ausstoßen als ihnen Emissionsrechte zugeteilt wurden, diese überzähligen Emissionsrechte verkaufen (trade).
Versteigerung, Benchmarks, Emissionsziele – Beratung des Öko-Instituts
Ab 2013 versteigert der Staat die Emissionsberechtigungen an die Anlagen der Energiewirtschaft, deren Gesamtmenge jedes Jahr sinkt.
Die rechtliche Basis dafür bildet die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG. Diese wurde nach intensiven Diskussionen im Jahr 2008 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen. In ihr wurde festgelegt, dass die Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen bis über das Jahr 2020 hinaus jährlich sinkt.
Das Öko-Institut berät die Bundesregierung, die EU-Kommission, Unternehmen und Umweltverbände bei der konkreten Verbesserung und Weiterentwicklung dieses Klimaschutzinstruments. Die MitarbeiterInnen des Öko-Instituts waren bzw. sind maßgeblich an der Einführung und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandelssystems beteiligt.
Die aktuellen Arbeitsfelder des Öko-Instituts umfassen folgende Bereiche:
Vorteile des Emissionshandels
Der EU-Emissionshandel kann Vorbild sein für die Einführung ähnlicher Systeme in anderen OECD-Staaten. Er ist ein wichtiger Meilenstein in der internationalen Klimapolitik. Seine Vorteile liegen auf der Hand:
Verbesserungsmöglichkeiten
In der Ausgestaltung des EU-Emissionshandels gibt es jedoch auch deutliche Grenzen: Ein Emissionshandelssystem kann aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel Revisionsmöglichkeit in demokratischen Strukturen, betriebswirtschaftliche Realitäten etc.) keine langfristigen Knappheitssignale für CO2 erzeugen.
Radikale Innovationen werden im Emissionshandelssystem nur begrenzt angereizt. Dafür müssen weitere, ergänzende Instrumente zur Begrenzung des Treibhausgasausstoßes eingesetzt werden (zum Beispiel Forschungsförderung oder frühzeitige Markteinführungsprogrammen für erneuerbare Energien, CCS etc.). Das Öko-Institut setzt auch an diesen Instrumenten an und analysiert und erforscht ihre Potenziale.